Im Atomgesetz war vorgesehen, dass Block II des AKW Neckarwestheim spätestens Ende 2022 abgeschaltet werden muss. Das Gesetz ist jedoch mit der Begründung, dass angesichts der Gaskrise die Versorgungssicherheit in Deutschland gesichert werden müsse, geändert worden. Aufgrund dieser Gesetzesänderung wurde den letzten drei deutschen Kernkraftwerken - darunter Neckarwestheim II - eine Stromproduktion bis maximal zum 15.04.2023 ermöglicht.
Zu diesem Termin muss nun endgültig die Abschaltung erfolgen. Dies war die zentrale Forderung der (hoffentlich) letzten Anti-Atom-Kundgebung beim AKW Neckarwestheim zum Fukushima-Jahrestag. Angesichts der gravierenden Sicherheitsmängel des AKW wäre eine weitere Verlängerung der Laufzeit ein Skandal. Der Forderung nach endgültiger Abschaltung verlieh die ÖDP Nachdruck, indem sie symbolisch Neckarwestheim II zu Grabe trug.