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Pressemitteilung

Verena Föttinger kritisiert "Gute-Kita-Gesetz" und Vorstoß der SPD zu kostenlosen Kitas

Entlastung der Eltern: Ja! - Verstaatlichung der Familie: Nein!

Verena Föttinger, Sprecherin der ÖDP Baden-Württemberg für schulische und kirchliche Angelegenheiten

Das „Gute-Kita-Gesetz“ ist von Bundestag und Bundesrat abgesegnet worden und die SPD in Baden-Württemberg regt ein Volksbegehren für kostenfreie „Kitas“ an. Verena Föttinger, Sprecherin der ÖDP Baden-Württemberg für schulische und kirchliche Angelegenheiten, äußert sich dazu mit deutlicher Kritik: „Die Absicht, Eltern zu entlasten, ist begrüßenswert und notwendig. Die ÖDP hält die Grundrichtung der Diskussion aber für verfehlt. So unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Krippe (U3) und Kindergarten (Ü3). Auch der Begriff `frühkindliche Bildung` ist irreführend. Er täuscht vor, Kleinkinder könnten in einer Krippe so gefördert werden wie später in der Schule. Das ist falsch. Die Bindung an eine Bezugsperson muss der Bildung vorangehen. Erst dann kann genügend Sicherheit entstehen, die Voraussetzung für ein gesundes Neugierverhalten und spätere Bildung ist.“

Föttinger weiter: „Wird vornehmlich die Krippenbetreuung gefördert, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch ein besseres Verhalten und psychische Stabilität im späteren Leben gefördert wird. Unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten ist es daher den Eltern zu überlassen, die beste Betreuungsform für ihr Kind zu finden. Ihnen ist das Geld zu geben, damit sie entweder die Zeit haben, ihr Kind selbst zu betreuen oder eine Fremdbetreuung ihrer Wahl organisieren können, wenn sie ihr Kind für reif dazu halten.“

Die fehlende Unterscheidung zwischen Krippe und Kindergarten zeige, dass vor allem die SPD vollkommen auf öffentliche Betreuung fixiert sei. Das gelte allerdings auch für nahezu alle anderen Parteien. Pflege und Erziehung der Kinder seien aber in erster Linie Sache der Eltern, wie es unser Grundgesetz nach Art 6, Abs 2 fordere. Mit der einseitigen Förderung von Krippen auf Kosten der elterlichen Erziehung verstoße der Staat fortwährend gegen das Grundgesetz. Begründet werde das mit den Erfordernissen des Arbeitsmarktes, der mehr Arbeitskräfte benötige. Erziehung dürfe sich aber nicht in erster Linie am Arbeitsmarkt oder an ideologischen Vorgaben orientieren, sondern am Kindeswohl. Das sei bei Kleinkindern in der Geborgenheit der Familie meist am besten gegeben.

Föttinger abschließend: „Eine Aufhebung der Kita-Gebühren für unter Dreijährige, fördert zwar die Kitas, aber nicht direkt die Kinder.“ Sie schlägt eine Gleichstellung der elterlichen Erziehungsarbeit in Form eines Erziehungsbudgets vor, das alle Eltern von Kleinkindern erhalten und – am Kindeswohl orientiert – nach ihren eigenen Erfordernissen verwenden können. Nur wenn die Eltern versagen, komme das Wächteramt des Staates zur Geltung. Aber diese Ausnahmefälle dürften nicht zum Maßstab für alle Eltern werden.

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