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Pressemitteilung

Zustimmung zu Gesetzentwürfen des Eckpunktepapiers zum Artenschutz

Nun müssen die Bestimmungen den Landtag passieren und konsequent umgesetzt werden

Logo Volksbegehren Artenschutz ("Rettet die Bienen")

Am 19.12. fand die abschließende Sitzung des Runden Tisches zum Eckpunkte-Papier der Landesregierung statt. Im Dialogprozess der rund 30 Verbände, darunter auch die ÖDP als Mitglied des Trägerkreises des Volksbegehrens Artenschutz, konnten Gesetzentwürfe erarbeitet werden, die eine recht gute Grundlage für die zukünftig umweltfreundlichere Ausrichtung der Landwirtschaft darstellen.

In manchen Punkten bleiben die Bestimmungen hinter dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens zurück, in anderen Punkten gehen sie darüber hinaus. Die Pestizide sollen bis 2030 um 40-50 % reduziert werden und ein Pestizidverbot soll es nur in Naturschutzgebieten geben. Der Trägerkreis des Volksbegehrens hatte sich dafür eingesetzt, auch in weiteren für den Artenschutz wichtigen Schutzgebieten strenge Pestizidbestimmungen einzuführen. Auch haben wir uns dafür eingesetzt, die Reduzierung nicht nur an der Menge, sondern auch an der Giftigkeit der verwendeten Mittel auszurichten. Der Ausbau der Bio-Landwirtschaft soll bis zum Jahr 2030 auf 30-40 % der bewirtschafteten Fläche erfolgen, bei entsprechender Ankurbelung der Nachfrage. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenschutz hatte dagegen mindestens 50 % Bio-Landwirtschaft bis 2035 vorgesehen. Im Bereich des Schutzes der Streuobstwiesen sind die im Rahmen des Eckpunktepapieres erarbeiteten Gesetzentwürfe umfassender als der Gesetzentwurf des Volksbegehrens: Jetzt richtet sich der Fokus nicht mehr allein auf den Schutz, sondern auch auf die Förderung der Pflege der Streuobstwiesen. Und ein besonders erwähnenswerter Vorteil der ausgehandelten Gesetzentwürfe liegt auch darin, dass sie sich nicht auf die Landwirtschaft beschränken, sondern auch kommunale Flächen und Privatgärten einbeziehen. Dies war aus rechtlichen Gründen dem Volksbegehren nicht möglich. So soll es in Zukunft verboten sein, Schottergärten anzulegen. Und Kommunen sollen statt Rasenflächen vermehrt Blühwiesen anlegen.

Angesichts dieses Sachverhaltes und der Tatsache, dass sich auch Bauernverbände wie der Landesbauernverband in Baden-Württemberg zu den ausgehandelten Gesetzentwürfen bekannten, hat auch der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenschutz ihnen zugestimmt. Die ÖDP hatte mit ihrem engagierten Start der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren einen großen Anteil an der positiven Entwicklung. Aufgrund der vergleichsweise hohen Zahl gesammelter Unterschriften konnten wir deutlich machen, dass ein Erfolg des Volksbegehrens bei entsprechendem Einsatz durchaus machbar war. Herzlichen Dank an alle Sammler! So war die Landesregierung gezwungen zu handeln, auf Grundlage der Forderungen des Volksbegehrens ein Eckpunktepapier zu erstellen und den Dialogprozess mit dem Runden Tisch ins Leben zu rufen. Nun wird es unsere Aufgabe sein, darauf zu achten, dass die ausgehandelten Gesetzentwürfe in der vorliegenden Form den Landtag passieren.

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