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Pressemitteilung

Pfandpflicht für Einwegflaschen – ÖDP verweist auf zu viele Lücken und Ausnahmen

Die Neuregelung der Bundesregierung geht der ÖDP angesichts weiter wachsender Müllberge nicht weit genug. Kritikpunkte: zu wenig Lenkungswirkung und zu weitreichende Ausnahmetatbestände.

Guido Klamt, Landesvorsitzender ÖDP Baden-Württemberg

Der Kaffee zum Mitnehmen, das Abendessen vom Lieferservice, der Joghurt in kleinen Einzelportionen: In Deutschland werden immer mehr Verpackungen verbraucht. Gemäß statistischem Bundesamt steigt die Pro-Kopf- Müllmenge weiter an. Die Corona-Pandemie verstärkt diese Entwicklung weiter.

Ein neues Verpackungsgesetz soll nun zumindest Kunststoffabfälle deutlich reduzieren. So besteht ab 2022 eine generelle Pfandpflicht für Einweg-Getränkeflaschen und Getränkedosen. Ab 2023 sollen für Fastfood und To-Go Getränke Mehrwegverpackungen verbindlich vorgeschrieben sein. Mindestens 25 % Recycling-Plastik bei PET-Getränkeflaschen sind ab 2025 verpflichtend.

„Gut gemeint, aber nicht konsequent zu Ende gedacht,“ so Guido Klamt, Vorsitzender des Landesverbandes der Ökologisch-Demokratischen Partei / Familie und Umwelt (ÖDP). „Die Pfandpflicht für Einwegflaschen und Dosen ist vollkommen richtig, da diese Verpackungen dann nicht mehr achtlos weggeworfen werden. Die Plastikflaschen werden zwar gesammelt und gewaschen, doch ein sinnvolles Recycling dieser Behältnisse gibt es in Deutschland bislang nicht. Sie werden geschreddert, eingeschmolzen und sind dann nur schwer verwertbar. Nur ein Viertel des eingeschmolzenen Plastiks geht in die Herstellung neuer Flaschen, obwohl technisch bereits viel mehr möglich wäre. Für jeden Liter Getränk ist also viel neues Plastik notwendig. Darum sollte viel stärker auf nachhaltige Mehrwegsysteme, größere Gebindeeinheiten, kurze Transportwege und lokale Abfüller gesetzt werden.“

Zum zahnlosen Tiger könnte laut Klamt auch die ab 2023 geltende Verpflichtung zur Verwendung von Mehrwegverpackungen für Fastfood und To-Go Speisen werden. „Nicht eingebunden sind Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Dies sind erfahrungsgemäß kleinere Restaurants, Kioske, Bäckereien, Imbissbuden, Dönerläden. Genau dort wird ein erheblicher Teil des Müllproblems verursacht. Diese Unternehmen nicht zu verpflichten, ist unvernünftig und nicht zielführend. Auch sie sollten ihren Beitrag leisten.“

Guido Klamt wünscht sich mehr Konsequenz und Mut bei den politischen Akteuren. „Müllvermeidung muss uns alle angehen. Keiner ist auszunehmen. Ausnahmetatbestände schaffen nicht nur neuen Müll, sondern auch Unverständnis und weiter abnehmende Solidarität.“

 

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