Landesantragskommission ÖDP Baden-Württemberg
§ 16.6 Die Landesantragskommission setzt sich
zusammen aus:
a) einem Mitglied des Landesvorstands, das der Landesvorstand bestimmt
b) einem weiteren Mitglied des Landesverbands, das der Landesvorstand bestimmt
c) der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der Landesprogrammkommission,

Martin Weinmann
Email: Martin.Weinmannoedp.de
d) der stellvertretenden Vorsitzenden/dem stellvertretenden Vorsitzenden der Landesprogrammkommission,
e) der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der Landessatzungskommission oder deren/ dessen Stellvertreterin / deren/dessen Stellvertreter.

Josef Wagner
Email: Josef.Wagneroedp.de