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Landesantragskommission ÖDP Baden-Württemberg

§ 16.6 Die Landesantragskommission setzt sich
zusammen aus:


a) einem Mitglied des Landesvorstands, das der Landesvorstand bestimmt

b) einem weiteren Mitglied des Landesverbands, das der Landesvorstand bestimmt

c) der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der Landesprogrammkommission,

Martin Weinmann

Email: Martin.Weinmannoedp.de

d) der stellvertretenden Vorsitzenden/dem stellvertretenden Vorsitzenden der Landesprogrammkommission,

e) der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der Landessatzungskommission oder deren/ dessen Stellvertreterin / deren/dessen Stellvertreter.

Josef Wagner

Email: Josef.Wagneroedp.de