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Pressemitteilung

Schwangerschaftskonfliktberatung stärken, nicht schwächen

Rechte der Schwangeren und der Ungeborenen zusammendenken

Babyrassel

Foto: wikimedia commons / Zeromonk

Die ÖDP versteht sich als eine Partei, die jegliches Leben achtet, auch das Leben eines Kindes vor der Geburt. Sie stellt daher mit Bedauern fest, dass die Kommission zur Neuregelung des Paragraphen 218 eines völlig aus den Augen verloren hat: Der Mensch entwickelt sich auch in seinen frühen Lebensphasen im Mutterleib nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Dies ist wissenschaftlich unumstritten und wird auch von der Bundesärztekammer immer wieder betont. Daher ist der ungeborene Mensch nicht erst nach der 22. Schwangerschaftswoche, sondern von Beginn an schutzwürdig und hat, wie jeder Mensch, ein Recht auf Leben. Den Schutz auch des ungeborenen Menschen hat im übrigen das Bundesverfassungsgericht wiederholt als Staatsaufgabe definiert. Werden die Vorschläge der Kommission umgesetzt, wird dieser Schutz immer weiter aufgeweicht werden.

Die ÖDP ist gegen eine Änderung des Paragraphen 218, aber für eine Verstärkung der Hilfen für Mutter, Vater und Kind, damit unsere Gesellschaft es wieder leichter möglich macht, sich für Kinder zu entscheiden. Wir brauchen die Beratungspflicht, damit alle möglichenHilfen angeboten werden können und über die weitreichende Entscheidung, ein anderes Leben aktiv zu beenden, noch einmal nachgedacht werden kann. Nachdem die Frau über alle Hilfen informiert worden ist, steht ihr - wie es jetzigem Recht entspricht - die Entscheidung im Hinblick auf die Fortführung oder den Abbruch der Schwangerschaft zu.

Jede Abtreibung zerstört ein Menschenleben, davor die Augen zu verschließen, wäre unmenschlich. Alle sind aufgerufen, Kindern Raum im Leben zu geben und alle guten Voraussetzungen für ihr Leben zu schaffen. Das ist nicht nur eine private, sondern in hohem Maße eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

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