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Pressemitteilung

Spätabtreibungen nicht tabuisieren

Leben ist unbedingt zu schützen, gleich ob ungeboren oder geboren

Spitzenkandidatin der ÖDP Baden-Württemberg zur Bundestagswahl Verena Föttinger

Selbstkritik zum Weihnachtsfest sei angebracht nach der zwiespältigen Nachricht aus der Türkei, Weihnachten dürfe nicht mehr thematisiert werden, so Verena Föttinger, Spitzenkandidatin der ÖDP in Baden-Württemberg zur Bundestagswahl. Denn auch hierzulande werde die Weihnachtsbotschaft verleugnet, sich mit jedem schwachen Menschen zu solidarisieren, symbolisch im schutzlosen unter sehr schwierigen Umständen geborenen, aber angenommenen Kind im Stall.

Besonders augenfällig werde das im Tabu über Spätabtreibungen, unter deren Folgen nicht nur die potenziellen Eltern, die mangelhaft über die seelischen Folgen aufgeklärt würden, sondern auch zunehmend Klinikpersonal zu leiden hätten. Die ÖDP steht demgegenüber für den unbedingten Schutz ungeborener Menschen ein, sofern nicht das Leben der Mutter direkt gefährdet ist. Dass es immer wieder zu Spätabtreibungen kommt, liegt an der Möglichkeit der Pränataldiagnostik, die Schwangeren routinemäßig angeboten wird. Wir lehnen diese entschieden ab, da sie keine Therapieabsicht für das Ungeborene beinhaltet, sondern eine Entscheidung der Eltern provoziert, ein voraussichtlich behindertes Kind nicht annehmen zu wollen. Die Pränataldiagnostik - wie auch die Präimplantationsdiagnostik - verfolgt daher nichts anderes als eine Selektion, ob ein Kind voraussichtlich behindert ist und dann abgetrieben werden soll. Diese bei der letzten  Revision des Paragrafen 218 zurecht abgeschaffte sogenannte eugenische Indikation wird nun im Rahmen der Pränataldiagnistik und unter dem Rückgriff auf die dafür nicht vorgesehene medizinische bzw. soziale Indikation offen betrieben, aber öffentlich tabuisiert.  Wir haben es hier mit einer erneuten Diskriminierung von behinderten Menschen zu tun.

Auch kommt es laut Zeugenberichten immer wieder vor, dass lebend geborene und überlebensfähige Kinder nach einer versuchten Abtreibung unversorgt liegen gelassen werden, bis sie sterben. Dies widerspricht eklatant jeder ärztlichen und pflegerischen Verpflichtung, sich für die Gesundheit und das Leben jedes Menschen einzusetzen, ob geboren oder ungeboren, und ist eines Rechtsstaates unwürdig, dessen erster Grundgesetzartikel die Würde des Menschen zum unantastbaren Gut erklärt hat.

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