Innere Sicherheit
Gewaltursachen bekämpfen - eine Aufgabe auch für die Gesellschaft

Wer die ÖDP wählt, setzt sich für wirksame Gewaltprävention und Bekämpfung organisierter Kriminalität ein.
Über sein Gewaltmonopol ist der Staat verpflichtet, jede Person vor Kriminalität zu schützen. Wegen der oft schweren und jahrelangen körperlichen und seelischen Schäden der Opfer ist der Gewaltkriminalität besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei ist an der Bekämpfung der Ursachen der Gewalt anzusetzen. Straftaten sind konsequent zu verfolgen und zu ahnden, bei Vergehen minderer Schwere sollte jedoch der Schwerpunkt auf Wiedergutmachung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft gelegt und eine Gefängnisstrafe vermieden werden.
Gewaltprävention
Wenige schwere Gewalttaten, die die Öffentlichkeit bewegen, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Baden-Württemberg ein vergleichsweise sicheres Bundesland ist und die meisten Straftaten von minderer Schwere sind, z. B. Diebstähle.
Die verminderte Zahl der Straftaten unter Alkoholeinfluss zeigt, dass Maßnahmen, die auf eine Verminderung des Alkoholgenusses im öffentlichen Raum zielen, richtig sind.
Bedenklich ist jedoch, dass die Gewaltkriminalität bei deutschen und nichtdeutschen Kindern und Jugendlichen weiter zugenommen und ein erschreckendes Ausmaß angenommen hat. Daher ist der Gewaltprävention besonderes Augenmerk zu schenken, insbesondere im Hinblick auf die sozialen Medien samt ihrer Vermittlung fragwürdiger Vorbilder und Verhaltensweisen. Intensive Grundlagenarbeit und Wertevermittlung erfordern genügend Personal.
Der Polizei kommt bei der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten eine besondere Rolle zu. Daher ist sie personell und finanziell ausreichend auszustatten. Außerdem ist ein funktionierender Datenaustausch zu gewährleisten.
Die ÖDP setzt sich ein für:
- Senkung der Hürden, ein örtlich begrenztes und zeitlich befristetes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen auszusprechen
- Wiedereinführung des Verkaufsverbots von Alkohol in Tankstellen oder Supermärkten ab 22 Uhr
- Intensivierung der Präventionsarbeit bei Kindern und Jugendlichen
- Diese sollte im engen Verbund zwischen Schulen, Behörden (insbesondere Polizei) und nichtstaatlichen Einrichtungen erfolgen.
- Vermittlung eines kritischen und kompetenten Umgangs mit Medien, speziell mit sozialen Medien, und Einübung gewaltfreier Konfliktlösung
- Gekennzeichnete Videoüberwachung an von Kriminalität besonders belasteten Brennpunkten Eine flächendeckende Videoüberwachung lehnt die ÖDP ab.
- Grundsätzliche Erlaubnis für Kontrolleure und Sicherheitspersonal im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), eine gekennzeichnete Bodycam zu tragen
- Verpflichtung für uniformierte Polizisten, bei ihren Einsätzen eine Bodycam zu benutzen
- Flächendeckend erhöhte Personalausstattung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Gewaltkriminalität, der Korruption sowie der zunehmenden Computer- und Internetkriminalität
- Personelle Verstärkung der Polizei für die bessere Besetzung örtlicher Polizeidienststellen rund um die Uhr und für mehr Bürgernähe
- Landesweite Ausstattung der Polizei mit Tasern, damit diese eine Alternative zum Einsatz der Dienstwaffe hat
- Verbesserung der Datenübermittlung bei Personenkontrollen durch eine Vereinheitlichung der polizeilichen Datenverarbeitung Statt mehrerer auf einzelne Bundesländer begrenzter Datenbanken ist ausschließlich eine transparente bundeseinheitliche Datenbank samt Abfragesystem zu führen.
- Verwendung seitens der Sicherheitsbehörden einer europäischen Datenanalyse-Software, die mit deutschen Datenschutzstandards vereinbar ist und vollständig unter der Kontrolle demokratischer Gremien steht Die Landesregierung hat mit der US-Firma Palantir einen Vertrag über die Einführung der Polizeisoftware „Gotham“ beschlossen. Diese Software vermag große Datenmengen zu analysieren und zu verknüpfen, ist unter datenschutzrechtlichen Aspekten aber sehr bedenklich, zumal die Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika mit niedrigen Datenschutzbestimmungen übermittelt werden. Eine vergleichbar leistungsfähige europäische Softwarelösung ist dringend zu entwickeln.
Strafverfolgung
Bei Straftaten, die öffentliches Aufsehen erregen, wird oftmals lauthals eine Verschärfung der Strafgesetze gefordert.
Diese Forderung täuscht darüber hinweg, dass im Normalfall ausreicht, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden.
Freiheitsstrafen bei Vergehen minderer Schwere sollten vermieden werden. Gefängnisaufenthalte verursachen hohe Kosten und kommen somit die Steuerzahler teuer zu stehen. Sie sind oft auch kontraproduktiv, weil im Kontakt mit anderen Gefangenen die Gefahr besteht, dass kriminelle Verhaltensweisen erlernt werden. Dann besteht die Gefahr einer kriminellen „Karriere“. Nach der Entlassung ist die Gefahr eines Rückfalls entsprechend hoch. Haft sollte auf Straftäter beschränkt werden, die eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Für die anderen Straftäter sind alternative Strafen mit einem Schwerpunkt auf Wiedergutmachung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft anzuwenden. Rechtlich sind zwar die Voraussetzungen gegeben, jedoch sollten die Möglichkeiten stärker genutzt werden. Auch fehlt es an entsprechend geschultem Personal.
Die ÖDP setzt sich ein für:
- Durchführung einer Strafrechtsreform, die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen die sexuelle Selbstbestimmung deutlich härter bestraft als Eigentumsdelikte
- Einordnung von Bagatellstraftaten wie Fahren im ÖPNV ohne gültigen Fahrschein als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat
- Verhängung von Freiheitsstrafen bei Vergehen minderer Schwere nur bei mehrfacher Wiederholung und bei bandenmäßigem Vorgehen
- Verstärkt opferbezogene Gestaltung des Strafvollzugs Dazu gehören Opferempathietraining, TäterOpfer-Ausgleich im Vollzug und Programme, die Täter und unbeteiligte Opfer zusammenbringen.
- Ausweitung der Möglichkeiten sozialpädagogisch begleiteter gemeinnütziger Arbeit seitens der Täter
- Ausweitung des (Jugend-)Strafvollzugs in freien Formen
- Verbesserung des Betreuungsschlüssels von Sozialarbeitern in Haftanstalten und entsprechende Ausbildung von Personal
- Ausreichende finanzielle Ausstattung der Träger der freien Straffälligenhilfe und damit Sicherung landesweit erprobter Angebote
- Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze auf zwölf Jahre Die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze ermöglicht eine größere Palette von Erziehungsbzw. Sanktionsmaßnahmen. Die Strafmündigkeit wird im Einzelfall geprüft.
- Verbesserung von Betreuung und Fürsorge von Kriminalitätsopfern durch psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer und Angehörige, durch Trauma-Ambulanzen und durch landesweit eingerichtete und aufgabengerecht ausgestattete Opferberatungsstellen
- Besserer Schutz von Zeugen