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Natur- und Landschaftsschutz

Den Schatz der Heimat bewahren

Wer die ÖDP wählt, sorgt dafür, dass der Naturschutz in Baden-Württemberg nicht geschwächt, sondern gestärkt und ausgebaut wird.

Baden-Württemberg hat eine vielfältige Natur- und Kulturlandschaft. Diese Vielfalt an Lebensräumen zu bewahren, ist der ÖDP ein zentrales Anliegen.

Die ÖDP setzt sich für fruchtbare Böden, sauberes Wasser, lebensfreundliches Klima und eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt ein. All dies trägt nicht nur zur Lebensqualität bei, sondern stellt die Lebensgrundlage der Menschen dar. Zwischen allen Bestandteilen der Natur gibt es Wechselwirkungen, und wenn ein Bestandteil geschädigt wird, hat dies negative Auswirkungen auf die anderen Bestandteile. Insekten beispielsweise bestäuben die Pflanzen und ernähren Vögel, die wiederum Pflanzensamen verbreiten. Wenn die Zahl und Vielfalt der Insekten abnehmen, wird letztendlich die Lebensmittelversorgung der Menschen gefährdet.

Verschiedenste Studien haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Anzahl an Insekten, Vögeln und Amphibien in Baden-Württemberg drastisch zurückgeht. Diese Entwicklung wurde durch eine von Konkurrenz geprägte Agrarindustrie, dauerhaft anhaltende Flächenversiegelung und Zerschneidung der Lebensräume sowie durch die Klimaerwärmung angetrieben und konnte in den letzten Jahren mit herkömmlichen Mitteln nicht gestoppt oder umgekehrt werden. Ein ganzheitlicher und konsequenter Natur- und Landschaftsschutz ist daher dringend geboten.

Umweltgesetzgebung

Die ÖDP setzt sich für eine umfassend lebensfreundliche Politik ein.

In allen Bereichen der Politik sollten Gesetze so beschaffen sein, dass sie Leben schützen und fördern. Das schließt wirksame Umweltgesetze ein. Dabei soll sich die Umweltgesetzgebung nicht vorrangig am Nutzen der Natur für den Menschen ausrichten, sondern es soll das Prinzip gestärkt werden, wonach Natur und Kulturlandschaft auch aufgrund ihres eigenen Werts zu schützen sind. Dieses Prinzip ist zwar im Bundesnaturschutzgesetz (§ 1 Abs. 2) festgeschrieben, wird jedoch zu wenig beachtet. Der Natur sollten im Grundgesetz und in den Landesverfassungen eigene Rechte zugestanden werden. Grenzwerte für chemische Stoffen im Wasser würden dann beispielsweise nicht allein auf die Empfindlichkeit des menschlichen Organismus hin ausgerichtet, sondern auch auf die Folgen für andere Lebewesen.

In der Umweltgesetzgebung hat man es vielfach mit einem Umsetzungsdefizit zu tun. Das bedeutet, dass zwar mehr oder weniger ambitionierte Gesetze erlassen werden, dann aber nicht ausreichend geprüft wird, ob das Gesetz umgesetzt und das Ziel erreicht wird.

Das hat verschiedene Gründe: Zum einen werden verschiedentlich nicht ausreichend praktische Belange der Betroffenen bedacht, was Gesetze realitätsfern macht, zum anderen werden großzügig Ausnahmeregelungen erlassen. Auch werden der Begleitung und Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit von Gesetzen zu wenig Gewicht beigemessen und zu wenig sachkundiges Personal bereitgestellt.

Ein Monitoring dient der Überprüfung, ob ein Gesetz umgesetzt wird. Die Landesregierung setzt dieses Instrument z. B. hinsichtlich des Ausbaus des funktionalen Biotopverbundes auch ein, allerdings erfolgt dies nicht durch eine unabhängige Stelle, sondern durch das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Dabei wird die Fläche des funktionalen Biotopverbundes hochgerechnet, indem beispielsweise Ökokontoflächen eingerechnet werden. Die Zerschneidungen der Landschaft werden nicht ausreichend berücksichtigt und so lautet das geschönte Ergebnis: Zwischenziel erreicht!

Die ÖDP setzt sich ein für:

  • Verankerung der Rechte der Natur in der Landesverfassung
  • Ausreichende Beachtung praktischer Belange der Betroffenen bei der Gesetzgebung
  • Unabhängiges professionelles Monitoring der Umsetzung und Wirksamkeit zentraler Umweltgesetze, wobei das Monitoring möglichst unbürokratisch erfolgen sol

Natur- und Landschaftsschutzgebiete

Naturschutzgebiete und Biotope haben hinsichtlich des Artenschutzes eine große Bedeutung.

Ein herausragendes Schutzgebiet ist der Nationalpark Schwarzwald, dessen Vergrößerung und Weiterentwicklung die ÖDP begrüßt. In Baden-Württemberg sind etwa 2,5 Prozent der Landesfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Diesen Anteil gilt es ebenfalls zu vergrößern. Außerdem hat sich die Landesregierung verpflichtet, bis zum Jahr 2030 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs als funktionalen Biotopverbund auszuweisen. 2023 waren 10,9 Prozent ausgewiesen. Beim funktionalen Biotopverbund sind Lebensräume von Arten nicht isoliert, sondern miteinander verbunden. Das ist notwendig, damit die Tiere wandern, sich ausbreiten und wieder ansiedeln können. Die Verbindung erfolgt durch Trittsteine, Hecken, ungenutzte Ackerränder, Tümpel und Trockenmauern.

Es ist aber nicht nur notwendig, die gesamte Fläche der Naturschutzgebiete und des funktionalen Biotopverbundes zu vergrößern, sondern es ist auch notwendig, dass die dort bestehenden Regelungen eingehalten werden. Hier besteht Handlungsbedarf. Gegenwärtig gibt es in Schutzgebieten mit großer Bedeutung (u. a. Feldberg, Taubergießen) Ranger. Diese können dort Fehlentwicklungen und Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung besser ahnden als die ansonsten zuständigen Mitarbeiter in den Regierungspräsidien, die die Naturschutzgebiete zeitlich bedingt nur selten aufsuchen können. So werden in der Realität die Biotope hauptamtlich nur unzureichend betreut. Den Landnutzern und Besuchern vor Ort fehlt so ein häufig anwesender Ansprechpartner. Zudem kommen Meldungen von Schädigungen und Zerstörungen überwiegend von Ehrenamtlichen und sonstigen Personen, die eigentlich nicht zuständig sind.

Die ÖDP setzt sich ein für:

  • Erarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Strategie zum Schutz des Auerhuhn-Bestandes im Schwarzwald. Der Bestand des Auerhuhns ist stark rückläufig und aus genetischer Sicht aufgrund zu geringer Anzahl an Tieren und zu geringen Lebensraums dauerhaft nicht überlebensfähig. Das Auerhuhn ist ein Charaktervogel des Schwarzwaldes, weshalb sein Überleben auch für den Tourismus wichtig ist. 
  • Weiteres Vorantreiben der Wiederansiedlung des Luchses in Baden-Württemberg 
  • Ausweisung von neuen Naturschutzgebieten und Renaturierung von begradigten Fließgewässern Dies dient nicht nur dem Natur- und Artenschutz, sondern auch dem Hochwasserschutz, Klimaschutz und Tourismus.
  •  Konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Strategie, den funktionalen Biotopverbund bis 2030 auf 15 Prozent der OffenlandLandesfläche zu erweitern 
  • Verpflichtende Umsetzung der Maßnahmenvorschläge aus kommunalen Biotopverbundplanungen 
  • Betreuung der Schutzgebiete von vor Ort präsenten Hauptamtlichen, um Fehlentwicklungen schnell beheben zu können Nicht nur in Naturschutzgebieten mit großer Bedeutung (u. a. Feldberg, Taubergießen) sollten Ranger für Schutz und Kontrolle verantwortlich sein, sondern in allen Kreisen. Die Ranger sollten zumindest einmal im Jahr sämtliche Biotope (auch außerhalb der Schutzgebiete) aufsuchen, bei deren Beeinträchtigung oder Zerstörung einschreiten, gegebenenfalls die Wiederherstellung anordnen und die nötigen Pflegemaßnahmen zur Erreichung des Schutzziels durchführen.
  •  Bessere personelle Ausstattung der Naturschutzverwaltung Der Schwerpunkt der Arbeit des Personals muss die Wiederherstellung von Naturräumen und naturnahen Kulturlandschaften sein. 
  • Keine Kürzung der Mittel für die Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie Die Aufgaben der Landschaftspflegerichtlinie sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Neben dem Vertragsnaturschutz gehören nun auch Herdenschutz und Biotopverbundplanung dazu.
  •  Aktualisierung der Ökokonto-Verordnung BW und Aufnahme des Schutzgutes „Fläche“ Das Ökokonto an sich ist sinnvoll, jedoch gleicht der bisherige Ausgleich von umweltschädlichen Bauvorhaben einem Ablasshandel, der Naturzerstörung und Flächenversiegelung begünstigt. Die Evaluierung hat gravierende Mängel und Schlupflöcher festgestellt, die behoben bzw. gestopft werden müssen. 
  • Anordnung durch die Wasserbehörden, dass die Gewässerunterhaltspflichtigen die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern laut EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen müssen Dadurch anfallende Kosten müssen den Gewässerunterhaltspflichtigen erstattet werden. 
  •  Ersterfassung der Einhaltung der 5 bzw. 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen durch die Wasserbehörden mit anschließender Mängelbeseitigung Randstreifen schützen Gewässer vor Düngemitteln und Pestiziden, speichern Wasser, beugen der Bodenerosion vor und bieten vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum und Wandermöglichkeiten. Es reicht nicht, die Gewässerrandstreifen vorzuschreiben, sondern die Einhaltung der Vorschrift muss auch kontrolliert werden. Bei der Erfassung ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) denkbar.

Streuobstlandschaft

Große Bedeutung kommt dem Erhalt der Streuobstwiesen als Natur- und Kulturerbe zu.

Sie sind ein attraktiver Erholungsraum, der in der Blütezeit schön anzuschauen ist. Für viele Ortsansässige stellen sie auch ein Stück Heimat dar und sind samt den vielfältigen Streuobstprodukten wichtig für die regionale Identität. Die Bedeutung der Streuobstwiesen für den Tourismus ist nicht zu unterschätzen. Darüber hinaus bieten sie einen besonderen Artenreichtum an Tieren und schützen an Hanglagen den Boden vor Erosion.

Gegenwärtig sind sie jedoch bedroht, zum einen durch Siedlungs- und Straßenbau, zum anderen durch den schlechten Pflegezustand vieler Obstbäume. Es gilt also, die Streuobstwiesen durch Eindämmung des Flächenfraßes, durch konsequentere Umsetzung der Schutzbestimmungen und ausreichende Förderung der Pflege und Vermarktung der Produkte besser zu schützen.

 

Die ÖDP setzt sich ein für:

  •  Ersterfassung der bestehenden Streuobstflächen ab 1.500 m² ähnlich der landesweiten Biotopkartierung und Kontrolle des Bestandsschutzes 
  • Unkomplizierte Förderprogramme zur Pflege der Streuobstwiesen und Aufstockung der Fördermittel 
  • Umsetzung einer Strategie für einen insektenschonenden Pflanzenschutz sowie Hilfe bei der Vermarktung von Streuobst-Produkte

Lichtverschmutzung

Licht ist der Taktgeber des Menschen und der Tierund Pflanzenwelt.

Der Wechsel von Tag und Nacht steuert die „innere Uhr“, nach der sich Wach- und Schlafzeiten richten. Wird die Nacht durch künstliches Licht erhellt, hat dies erhebliche Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt. Die „innere Uhr“ gerät durcheinander, Tiere werden verwirrt und der Lebenszyklus der Pflanzen verändert. Dies kann bis hin zum Aussterben von Arten führen. Besonders augenfällig ist die schädliche Wirkung der Lichtverschmutzung, wenn nachtaktive Insekten um eine Straßenleuchte „tanzen“ und dort sterben. Damit fallen wichtige Bestäuber weg. Wie hell es nachts in Städten ist, zeigt sich daran, dass die Sterne kaum zu erkennen sind.

Für das unterschätzte Problem der Lichtverschmutzung gibt es jedoch Lösungen: Effiziente, zielgerichtete, intelligent gesteuerte und zeitlich begrenzt eingesetzte nächtliche Beleuchtung spart Energie, trägt ausreichend zur Sicherheit und zum Sicherheitsempfinden bei, ermöglicht gesunden Schlaf und schützt die Natur. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es kein „insektenfreundliches“ Licht gibt, sondern nur weniger Insektenschädliches.

 

Die ÖDP setzt sich ein für:

  •  Konsequente Umsetzung des § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz. Dort ist geregelt, dass im Sommer ganztägig und im Winter von 22 bis 6 Uhr die Fassaden nicht beleuchtet werden dürfen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich bzw. auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist
  • Verpflichtende Vorabprüfung neuer Beleuchtung entlang von Biotopen, Naturschutzgebieten und sonstigen Schutzgebieten im Hinblick auf Notwendigkeit und Auswirkungen auf die Umwelt

Forstwirtschaft

Der Wald ist zugleich ein Lebensraum für Tiere und Pflanzen, ein Erholungsraum für die Menschen und ein Wirtschaftsraum, der mit dem Holz einen umweltverträglichen und klimaneutralen Rohstoff liefert, der viel Kohlendioxid (CO2) speichert.

All dies ist er in Baden-Württemberg je nach Region in sehr unterschiedlichem Maße, weil der Wald sehr verschieden ist. Dies gilt es bei den politischen Vorgaben zu beachten

Die rasante Klimaerwärmung stellt für den Wald eine große Gefahr dar. Daher braucht es zum einen konsequente Klimaschutz-Maßnahmen, zum anderen eine vorausschauende Anpassung des Waldes an sich ändernde klimatische Bedingungen. Er muss also in Zukunft vermehrt aus Bäumen und Büschen bestehen, die ein trockenes und warmes Klima vertragen. Dazu gehören beispielsweise Vogelkirsche, Spitzahorn und heimische Eichenarten. Monokulturen sollten Mischwäldern weichen. Im (Klein-)Privatwald soll der notwendige Umbau des Waldes durch forstliche Beratung und Förderprogramme unterstützt werden

Die ÖDP setzt sich ein für:

  • Vergrößerung der Fläche an Bannwald und naturbelassenem Wald auf 10 Prozent der Fläche im Staats- und Landeswald
  •  Intensivierung bzw. Wiederaufnahme forstlicher Förderprogramme, um die Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu beschleunigen
  •  Unterstützung von forstlichen Zusammenschlüssen im (Klein-)Privatwald 
  • Weitere Förderung von Konzepten, die Waldbesitzern bisher nicht vergoltene Ökosystemdienstleistungen des Waldes (z. B. saubere Luft, Trinkwassererzeugung, Artenschutz) finanziell honorieren
  •  Unterstützung der Forschungsprojekte der Forstlichen Versuchsanstalt in Freiburg, insbesondere zur Biodiversität im Wald, Bodenschutz und Wassermanagement 
  • Forschung zu Verwendungsmöglichkeiten von Waldprodukten, z. B. zur stofflichen Nutzung von Laubholz Der zukünftig höhere Anteil von Laubbäumen anstelle von Nadelbäumen erfordert Verwendungsmöglichkeiten des Laubholzes. Bisher wird insbesondere im Bauwesen vor allem Nadelholz nachgefragt.
  •  Initiativen zur Aufwertung forstlicher Berufsbilder
  •  Attraktive Arbeitsbedingungen für forstliches Personal, insbesondere für Forstwirte und Waldarbeiter

Jagd

Die ÖDP setzt sich für eine ökologisch ausgerichtete Jagd ein.

Die Jagd soll sich dem Naturschutz und der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung von Seuchen verpflichtet sehen. Nach Möglichkeit sollte das Wildbret und / oder Fell des gejagten Tieres verwendet werden. Die Jagd darf nur zu bestimmten Zeiten und mit Sachkenntnis durchgeführt werden, außerdem mit tierschutzgerechten Methoden.

Insbesondere soll die Jagd den Bestand an Schalenwild (v. a. Rehen und Hirschen) so begrenzen, dass die Verjüngung der Wälder mit den an Standort und künftiges Klima angepassten Baumarten auf Dauer sichergestellt wird und nicht durch zu viel Verbiss verhindert wird. Rehe und Hirsche fressen gerne die Keimlinge, Knospen, Blätter und Triebe der jungen Bäume. Außerdem schälen sie die Rinde mancher Baumarten. Diese Verbiss- und Schälschäden gilt es in einem für die Waldverjüngung und somit dem Waldumbau erträglichen Maß zu halten. Mechanische Schutzmaßnahmen mittels Zäunen und Schutzmanschetten oder Wuchshüllen sind auch möglich, jedoch sehr aufwändig und sehr kostspielig. Im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung von Seuchen ist in erster Linie an die Afrikanische Schweinepest zu denken. Die Bejagung hoher Wildschwein-Bestände ist auch zum Schutz angrenzender Felder erforderlich.

Die ÖDP setzt sich ein für: 

  • Verbot tierquälerischer Jagdmethoden (z. B. der quälerischen Fallenjagd) sowie Verbot von Herstellung, Verkauf und Besitz von entsprechenden Fanggeräten (z. B. „Schwanenhals“)

Wölfe

Die ÖDP bekennt sich ausdrücklich zum Lebensrecht der Wölfe in freier Natur.

Der Artenschutz dieser bedrohten Tierart hat einen sehr hohen Stellenwert, den es zu erhalten gilt. Der Wolf wird oft ausschließlich als ein gefährliches Raubtier dargestellt, das unter Nutztieren großen Schaden anrichtet. Im Wesentlichen spielt der Wolf in der Natur als Großraubtier eine wichtige Rolle. Er greift in die Bestände verschiedener Wildtierarten ein. Dabei reißt er in erster Linie Jungtiere sowie alte und kranke Tiere. So werden die Bestände vitaler und gesünder. Für den Menschen stellt der Wolf normalerweise keine Gefahr dar.

Mit der Rückkehr des Wolfes ist jedoch ein Konflikt mit der Weidetierhaltung verbunden, die die ÖDP ebenfalls ausdrücklich befürwortet. Sie dient einer Verbesserung des Tierwohls in der Landwirtschaft und der Pflege der Kulturlandschaft. Daher müssen die Nutztiere auf der Weide effektiv vor dem Wolf geschützt werden. Der Schutz sollte mittels Zäunen und Herdenschutzhunden erfolgen. Diese Schutzmaßnahmen haben sich in anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen und Brandenburg) und anderen EU-Staaten (z. B. in Slowenien sowie Mittel- und Süditalien, wo der Wolf nie ausgerottet wurde) bewährt. Die Bejagung von Wölfen sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Die ÖDP setzt sich ein für:

  • Ausreichenden Schutz von Weidetieren in (potenziellen) Wolfsgebieten durch Errichtung und Instandhaltung von Schutzzäunen und durch Ausbildung und Haltung von Herdenschutzhunden
  • Finanzierung der erhöhten Sach- und Personalkosten der Weidetierhalter über staatliche Beihilfen
  • Kostendeckenden Schadensausgleich seitens des Landes bei Rissen, die vom Wolf verursacht wurden, sofern der Betrieb den empfohlenen Standardschutz umgesetzt hat
  • Gezielte Entnahme von Wölfen, die wiederholt ordnungsgemäß ausgeführte Herdenschutzmaßnahmen überwinden oder sonstige gravierende Verhaltensauffälligkeiten zeigen 
  • Professionelles Wolfsmonitoring und -management, das problematisches Verhalten eines Wolfes frühzeitig erkennt und dem gegensteuert