Demokratie
Wider die Politikverdrossenheit

Wer die ÖDP wählt, setzt sich für mehr direkte Demokratie sowie für die Entflechtung von Politik und Wirtschaft ein. Demokratie lebt von der Einbindung und Mitbestimmung ihrer Bürger. Deren unmittelbare Beteiligung an politischen Entscheidungen auf Landesebene ist zurzeit aber kaum möglich, weil die Hürden für Volksanträge und Volksentscheide viel zu hoch sind. Außerdem sitzen zahlreiche Politiker in den Aufsichtsräten großer Firmen, sodass sie in finanzielle Abhängigkeit geraten und nicht mehr
Lebendige Demokratie
Für die Zulassung eines Volksantrags sind in Baden-Württemberg Unterstützungsunterschriften von mindestens 0,5 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung erforderlich
das sind zurzeit etwa 38.000 Unterstützungsunterschriften, die jeweils von den Bürgermeisterämtern bestätigt werden müssen. Wird ein Volksantrag vom Landtag abgelehnt, kann ein Volksbegehren beantragt werden, für dessen Zulassung aber die Unterstützungsunterschriften von mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Einwohner des Landes erforderlich sind. Das sind zurzeit 760.000 bestätigte Unterschriften. Eine Senkung dieser Hürden wird das Interesse am politischen Mitgestalten wecken und mehr Vertrauen in die Landespolitik aufbauen.
Die Bürger Baden-Württembergs können sich dann in der langen Zeit zwischen den Landtagswahlen konstruktiv mit politischen Themen befassen und sich eventuell auch an den Entscheidungen beteiligen. Sinngemäß gilt dies auch für die kommunale Ebene, wo das Mitspracherecht engagierter und verantwortungsbewusster Bürger bei den Entscheidungen der Kreistage und Gemeinderäte vergrößert werden muss. Dadurch kann auch mehr Verantwortung für den jeweiligen Landkreis bzw. die jeweilige Gemeinde geweckt werden. Wegen der Fünf-Prozent-Sperrklausel bleiben bei jeder Landtagswahl viele abgegebene gültige Stimmen bei der Sitzverteilung der Parteien unberücksichtigt. Dies lässt sich mit der Einführung einer sogenannten Ersatzstimme weitgehend vermeiden, die nur dann gezählt wird, wenn die ursprüngliche Stimme wegen der Sperrklausel unberücksichtigt bleibt.
Die ÖDP setzt sich ein für:
- Erleichterung bei Volksanträgen und Volksbegehren durch Senkung der Zulassungshürden
- Verringerung der Beschränkung von Volksbegehren auf einige wenige Politikfelder, sodass auch haushaltsrelevante Anträge möglich sind • Vereinfachung der Bürgerbeteiligung auf Kreisund Gemeindeebene
- Stärkere Einbeziehung unabhängiger sachkundiger Bürger in die Beratungen
- Verstärkte Nutzung von Bürgerforen bei Gesetzesvorhaben
- Abwahlmöglichkeit der Landräte durch den Kreistag
- Abwahlmöglichkeit von (Ober-)Bürgermeistern durch einen Bürgerentscheid
- Einführung einer Ersatzstimme bei allen Wahlen mit einer Sperrklausel, damit möglichst keine abgegebene Stimme unberücksichtigt bleibt
- Ausbau des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) mit dem Recht auf Akteneinsicht oder Auskunftsanspruch gegenüber Ämtern, Behörden und Verwaltungen
- Generelle Zulassung der Öffentlichkeit zu den Ausschusssitzungen des Landtags
Unabhängigkeit in der Politik
Ursprünglich wurde nur den politischen Parteien im Grundgesetz ein „Mitwirkungsrecht an der politischen Willensbildung des Volkes“ zuerkannt.
Heute versuchen Interessenvertreter der Wirtschaft und Verbände große Teile des öffentlichen Lebens unter ihre Kontrolle zu bringen. Gesetze und Verordnungen werden immer öfter von Lobbyisten vorformuliert, wodurch die Gesetzgebung von den gewählten Gremien in die Wirtschaft verlagert wird. Die politischen Parteien müssen ihre finanzielle Unabhängigkeit und eigenständige Handlungsfähigkeit zurückholen und bewahren. Spenden von Firmen und Verbänden erschweren eine unabhängige Gesetzgebung. Dies gilt auch für das Sponsoring bei Parteitagen.
Die ÖDP setzt sich ein für:
- Verbot von Spenden und Sponsoring von Firmen und Großorganisationen an politische Parteien und Wählervereinigungen, um deren „Käuflichkeit“ zu verhindern
- Einführung einer Dokumentation darüber, welche Interessenvertreter auf Gesetze Einfluss genommen haben („legislativer Fußabdruck“)
- Unabhängigkeit von Regierungsmitgliedern Keine Aufsichtsratsmandate, Vorstandstätigkeiten oder Beraterverträge in Wirtschaftsunternehmen für Regierungsmitglieder
- Einführung einer Karenzzeit von zwei Jahren für ehemalige Regierungsmitglieder, wenn die geplante Erwerbstätigkeit im Bereich der ehemaligen Zuständigkeit liegt
Damit soll die Möglichkeit einer persönlichen Vorteilnahme verhindert werden.